Ablauf
Erstellen Sie unter diesem Link eine Therapieanfrage:
Sie erreichen mich auch per Telefon +43 677 634 546 01 oder per Email praxis@logopaedie-wiesinger.at
Da ich während der Therapien nicht ans Telefon gehen kann, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox, wenn Sie einen Rückruf wünschen oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich so bald wie möglich bei Ihnen.
Holen Sie sich vor dem Beginn der Therapie eine Verordnung von einer Fachärztin/einem Facharzt (Kinderärztin/Kinderarzt, Kieferorthopädin/Kieferorthopäde, HNO-Ärztin/HNO-Arzt oder Neurologin/Neurologe) oder einer Allgemeinärztin/einem Allgemeinarzt.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Verordnungsschein vermerkt ist:
Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie die Bestätigung spätestens zur zweiten Therapiestunde mit. ÖGK und BVAEB setzen aktuell die Bewilligungspflicht aus.
Die Gesundheitskasse übernimmt einen Teil der Kosten erst nach der chefärztlichen Bewilligung.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die vollständige Verordnung mit chefärztlicher Bewilligung sowie, falls vorhanden, relevante Vorbefunde mit.
Die erste Einheit umfasst ein ausführliches Anamnesegespräch und eine logopädische Diagnostik. Auf dieser Grundlage planen wir die Therapie individuell, legen Ziele fest und besprechen Frequenz und Dauer der Einheiten.
Ich bin Wahllogopädin für alle Kassen. Das heißt, die Therapie wird vorerst von Ihnen bezahlt und kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Die Tarife beinhalten sowohl die direkte Therapiezeit als auch die damit verbundenen Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung sowie die fachgerechte Dokumentation.
60 min. Logopädie EUR 110,-
Die Therapieeinheiten können per Überweisung beglichen werden.
Nach Abschluss und Bezahlung der Therapieeinheiten erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse einreichen können. In der Regel werden 50–80 % des Kassentarifs rückerstattet – mit einer privaten Zusatzversicherung ist auch eine vollständige Kostenübernahme möglich.
Bitte sagen Sie Ihren Termin spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn schriftlich per SMS oder telefonisch (gerne auch via Mailbox).
Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die versäumte Therapieeinheit zur Gänze in Rechnung gestellt.
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