Kosten

Kosten

Kassenpraxis bis 31.12.2021

Ich habe meinen Vertrag mit der ÖGK im Oktober 2021 zurückgelegt und bin nur noch bis Jahresende Kassenlogopädin.

Wahlpraxis ab 1.1.2022

Ab 1.1.2022 bin ich Wahllogopädin für alle Kassen. Das heißt die Therapie wird vorerst von Ihnen bezahlt und kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

In den Zeitangaben sind Leistungen für und an der*m Patient*in enthalten.

  • T1 (30 Minuten) – € 50,00
  • T2 (45 Minuten) – € 70,00
  • T3 (60 Minuten) – € 90,00

Je nach Versicherung werden 40-80% der Therapiekosten rückerstattet, bei Zusatzversicherungen bis zu 100%. Achtung: Die Verordnung muss spätestens bei der zweiten Therapieeinheit bewilligt sein, damit eine Refundierung durch die Krankenkasse erfolgen kann.

Absageregelung

Bei kurzfristigen Absagen gilt die 24-Stunden-Regel. Vereinbarte Therapieeinheiten müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich per SMS oder telefonisch (auch Mailbox) abgesagt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder zu kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) wird ein Ausfallshonorar (in Höhe von 90€) privat in Rechnung gestellt (keine Refundierung durch die Krankenkasse). Bei sozialen Härtefällen kann das Ausfallshonorar zu Gunsten der*s Patient*in verringert werden. Bei geplanten Events gilt die 3-Tages-Regel. Weitere Rahmenbedingungen können Sie meinen AGBs entnehmen.