Ablauf

Ablauf

1. Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie einen Termin zur ausführlichen Diagnostik und Anamnese telefonisch oder via Email. Bitte erledigen Sie Punkt 2 und 3 rasch nach der Terminvereinbarung.

2. Verordnung für Logopädie

Holen Sie eine Verordnung von einer*m Fachärzt*in (Kinderärzt*in, Zahnärzt*in, HNO-Ärzt*in oder Neurolog*in). Achten Sie bitte darauf, dass auf Ihrem Verordnungsschein vermerkt ist:
  • Ihre persönlichen Daten
  • Medizinische Diagnose
  • 10 mal 60 Minuten Logopädie (T3)
  • Stempel der*s Ärzt*in
  • Ausstellungsdatum

3. Chefärztliche Bewilligung

Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie die Bestätigung spätestens zur zweiten Therapiestunde mit. Nachdem die Verordnung bewilligt wurde, ist sie ein Jahr gültig. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten erst nach der chefärztlichen Bewilligung.

4. Logopädische Therapie

Bringen Sie die vollständige Verordnung inklusive chefärztlicher Bewilligung und eventuelle Vorbefunde zum ersten vereinbarten Termin mit. Die logopädische Behandlung umfasst die Diagnostik, Beratung, Eltern- und Angehörigengespräche und die Therapie. Durch die Diagnostik von kommunikativen Fähigkeiten sowie durch gezielte Testverfahren beurteile ich den Ist-Zustand. In der Anamnese erfrage ich die Entwicklung und Vorgeschichte, damit ich die Therapie individuell anpassen und planen kann. In weiterer Folge wird ein Therapieplan erstellt und gemeinsam die Therapiefrequenz und Länge der Therapieeinheiten besprochen und festgelegt. Die Beratung von Eltern und Angehörigen ist ein zentraler Teil meiner Tätigkeit. Gemeinsam besprechen, wobei ich die Familie unterstützen kann und wie die Kommunikation im Alltag verändert werden kann. Die Therapie wird auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder der*s Patient*in abgestimmt, um schrittweise Kommunikationsziele zu erarbeiten.

5. Kostenrückerstattung

Nach Abschluss der Therapie oder je nach 10 Einheiten bekommen Sie eine Honorarnote. Reichen Sie die Honorarnote mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Versicherung werden 40-80% der Therapiekosten rückerstattet, bei Zusatzversicherungen bis zu 100%. Achtung: Die Verordnung muss spätestens bei der zweiten Therapieeinheit bewilligt sein, damit eine Refundierung durch die Krankenkasse erfolgen kann.